B I W I
BÜRGER INITIATIVE WALDSTADT ISERLOHN

KEINE WINDRÄDER IM ISERLOHNER STADTWALD   

KEINE WINDRÄDER IN GERLINGSEN  

KEINE WINDRÄDER IN DER SCHÄLKER HEIDE    


  • Liebe Iserlohner, liebe Waldstädter, sehr geehrte Besucher unserer Website.
  • Die Dokumentation unserer Aktivitäten ist in Vorbereitung.
  • Hier können Sie sich demnächst informieren über den weiteren Verfahrens-Verlauf unseres aktuell beim Märkischen Kreis (Lüdenscheid) anhängigen Einspruchs gegen den Bau von 2 Windkraft-Anlagen durch den Investor ENERTRAG SE im Stadtteil Gerlingsen-Leckingsen-Kalthof.
  • Schreiben Sie uns bitte, wenn Sie vorab Informationen aus dem umfangreichen Baugenehmigungs-Antrag der ENERTRAG AG haben möchten. Wir geben Ihnen jederzeit gerne mündliche Auskunft zum aktuellen Verfahrensstand.
  • info@biwi.website



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KEINE !!!!!!! WINDRÄDER IN DEN STADTWALD !!!!!!!!!!

KEIN !!!!!! WINDPARK IN GERLINGSEN !!!!!!!

KEIN !!!!!! WINDPARK IN DER  SCHÄLKER HEIDE !!!!!!!

KEINE !!!!!! WINDRÄDER AUF !!!!!!!!!!!!! ISERLOHNER STADTGEBIET !!!!!!!!

ISERLOHN MUSS WALDSTADT BLEIBEN !!!!!!

NATURSCHUTZ DARF NICHT BESCHNITTEN WERDEN !!!!!!!!!                

DER BAU VON WINDKRAFT-ANLAGEN IN WÄLDERN MUSS GESETZLICH VERBOTEN WERDEN !!!!!!!!! KEINE WINDRÄDER IN UNSERE WÄLDER !!!!!!!!!!

WIR FORDERN EINE INFORMATIONSPFLICHT DER KOMMUNEN BEI BAUANTRÄGEN FÜR WINDKRAFT-ANLAGEN AUF KOMMUNALEM VERWALTUNGSGEBIET.

  • Anmerkung: Die von uns geforderte Informationspflicht soll als obligate "Bringpflicht" in die GemeindeOrdnung-Nordrhein-Westfalen (GO NRW) aufgenommen werden.

DER GESETZLICHE IMMISSIONSSCHUTZ DARF NICHT EINGESCHRÄNKT WERDEN.

WINDSTROM-PRODUZENTEN MÜSSEN ZUR FINANZIELLEN BETEILIGUNG AN DEN GESELLSCHAFTLICHEN FOLGEKOSTEN FÜR DIE STABILISIERUNG DES STROMNETZES VERPFLICHTET WERDEN.

  • Anmerkung: "Redispatching-Kosten" sind Folge-kosten für den deutschen Bürger, die durch die Einspeisung von hochvolatil dagebotenem Strom aus Windkraft-Anlagen enstehen, um die Netzstabilität und somit die Sicherheit der Stromversorgung zu gewährleisten. Die Kosten für den technisch immer schwieriger zu beherrschenden Ausgleich der schwankenden Stromeinspeisung, haben z.B. bereits in den Jahren 2017 und 2018 zwischen 1,1 und 1,3 Milliarden Euro p.A. gekostet.

WIR FORDERN DIE GESETZLICHE VERPFLICHTUNG DER WINDPARK-INVESTOREN, MIT BEGINN DER INBETRIEBNAHME IHRER ANLAGEN, EIGENE !!!!!! STROMSPEICHER IN ANGEMESSENER LEISTUNGSSTÄRKE ZU BETREIBEN, ZUR SICHERUNG DER NATIONALEN NETZSTABILITÄT !!!!!!!


B I W I HEIMATSORGER 

BÜRGER                                                    INITIATIVE                                                  WALDSTADT                                              ISERLOHN



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/ Resolution /



B I W I  

Wir unterstützen vorbehaltlos die folgende Resolution von VERNUNFTKRAFT-NRW e.V. und betrachten diese als gemeinsames Grundsatzprogramm.


Zur sozialverträglichen Nutzung der Windenergie in NRW

Der Landesverband der Bürgerinitiativen VERNUNFTKRAFT-NRW e.V. ist ein Zusammenschluss der Bürgerinitiativen im Land Nordrhein-Westfalen, die ein gemeinsames Ziel verfolgen: Im Rückgriff auf die leitende Idee der „Energiewende“ setzt sich der Verband für eine durchdachte und weitsichtige, eine menschen- und sozialverträgliche Nutzung der Windenergie ein, um die Lebensqualität der Bevölkerung zu erhalten und zu verbessern und die gewachsenen Natur- und Kulturlandschaften zu schützen. Dabei mahnt der Verband sorgfältige Standortanalysen und Standortprüfungen beim Ausweis von Windvorrangzonen an.Dies ist der Hintergrund, weshalb wir uns im Interesse einer breiten Bürgerschaft mit der ebenso höflichen wie dringenden Bitte an die politischen Entscheidungsträger im Land Nordrhein-Westfalen wenden:
Nehmen Sie die begründeten Vorbehalte der Bevölkerung gegen einen ungebremsten Ausbau der Windindustrie ernst und berücksichtigen Sie den Bürgerwillen bei künftigen landesplanerischen Entscheidungen!
Dabei wollen wir nicht in die bundespolitische Debatte über die Energiewende eingreifen. Wir gehören zu deren Befürwortern, müssen jedoch zugleich erkennen, dass sich deren politische Umsetzung immer mehr zu einem Desaster entwickelt. Deshalb setzen wir darauf, dass die NRW-Landespolitik die gegebenen Spielräume nutzt, um der Windindustrialisierung eine zukunftstaugliche Wendung zu geben. Zwar wissen wir um die Revisionsresistenz einmal getroffener politischer Entscheidungen. Eine zukunftsweisende – weil durchdachte und sozialverträgliche – Weichenstellung kann jedoch gleichwohl unter den folgenden vier Prämissen gelingen.

( 1 )

Der weitere Ausbau der Windindustrie muss vor allem anderen in erträglichen Abständen zur Wohnbebauung erfolgen.
Die bestehenden gesetzlichen Regelungen, die einen Abstand von wenigen Hundert Metern zwischen WEA und Wohnbebauung vorsehen, sind völlig unzureichend. Erträgliche und für die betroffenen Anwohner akzeptable Abstandsregeln dürfen nicht in Metern, sondern müssen in Kilometern bemessen werden:
Das 15-fache der WEA-Gesamthöhe als empfohlener Mindestabstand zur Wohnbebauung wäre eine Regelung, mit der wohl viele Anwohner leben könnten.
Die Festlegungen in anderen europäischen Ländern (z. B. Frankreich 3 km, England 3 miles) müssen zu denken geben. Noch bedenklicher aber ist, dass der Unmut der Bevölkerung über die windindustrielle Verbauung der Wohnumgebung, der städtischen Vororte und der Dörfer, der Natur- und Kulturlandschaften überall wächst. Dieser Unmut resultiert nicht aus irgendwelchen ökonomischen Überlegungen in privatem Eigeninteresse (etwa mit Blick auf die Entwertung von Wohneigentum). Vielmehr ist er durchweg motiviert von der Sorge um die Beeinträchtigung der Lebensqualität, den zu erwartenden psychophysischen Belastungen durch nahestehende Windindustrieanlagen und einer irreversiblen Landschaftsverbauung.
In diesem Zusammenhang seien drei Hinweise gestattet: 

(a) Die TA Lärm ist als „Schutzregel“ gegen WEA-Lärmimmissionen ungeeignet, weil sie nicht im Hinblick auf Windindustrieanlagen konzipiert wurde. 

(b) Der Schutz der Bürgerschaft vor Schall-Beeinträchtigungen sollte im Sinne einer vorsorgenden Gesundheitspolitik auch die noch nicht „endgültig“ erforschten und gesetzlich geregelten Lärmbelastungen in Betracht ziehen (z.B. tieffrequenter Schall). 

(c) Die „optische Beeinträchtigung“ durch eine wohnortnahe Windindustrialisierung ist wieder in ihr Recht zu setzen (vgl. den Beschluss des EU-Parlamentes).

( 2 )                     

Die Bevölkerung des Landes NRW darf erwarten, dass die Landespolitik Entscheidungen trifft, die einen menschen- und sozialverträglichen Ausbau der Windindustrie gewährleisten.

Selbstverständlich kennen wir die „übergeordneten“ bundespolitischen Regularien, die eine Privilegierung der Windenergienutzung in Außenbereichen festschreiben und die Kommunen darauf verpflichten, der Windenergienutzung „substanziell Raum“ zu schaffen. Wir wissen aber auch, dass diese vage Rechtsnorm Interpretationsspielräume eröffnet, die bislang noch niemand „substanziell“ definiert hat (vgl. dazu Bovet & Kindler im Bundesverwaltungsblatt BVBl 8/2013).

Der „Schwarze Peter“ wird vielmehr den Kommunen zugeschoben, die sich nun in einem rechtsunsicheren Gelände zurechtfinden sollen: Denn selbst der Rechtssprechung des Bundesverwaltungsgerichts kann nicht entnommen werden, wo „die Grenze zwischen einer unzulässigen Verhinderungsplanung und dem substanziellen Raum für die Windenergie verläuft“ (vgl. BVBl 8/2013).

Da die Kommunen in diesem rechtsunsicheren Raum kaum in der Lage sind, rechtssichere Flächennutzungspläne auszuweisen, werden sie dazu veranlasst, Windvorranggebiete „vorsorglich“ möglichst so großräumig zu planen, dass sie sich nicht der Gefahr einer so genannten „Verhinderungsplanung“ aussetzen. Dies wiederum hat zur Konsequenz, dass die kommunalen Windvorrangzonen und die darin geplanten Windindustriegebiete möglichst dicht an die Wohnbebauung herangerückt werden.


Vor diesem Hintergrund ist Rechtsklarheit dringend anzumahnen. Die Landespolitik ist gefordert, klarzulegen, unter welchen Rahmenbedingungen kommunale Flächennutzungspläne der Windenergie „substanziell Raum“ geben (bzw. welche Kriterien für eine „Verhinderungsplanung“ ausschlaggebend sind).
Diese Regularien haben der vorgegebenen Privilegierung der Windenergienutzung zwar Rechnung zu tragen. Zugleich müssen sie aber auch und vorrangig (!) den Schutz der Bevölkerung vor unzumutbaren und unerträglichen Belastungen und Beeinträchtigungen durch Windindustrieanlagen gewährleisten.

Dieses politische Dilemma vieler Kommunen darf von der Landespolitik nicht gering geschätzt werden: Obwohl den Kommunen üblicherweise an einer Windenergieplanung in Abstimmung mit ihrer Bürgerschaft gelegen ist, sehen sie sich gleichwohl gezwungen, gegen deren Interessen und zu deren Lasten Windvorrangzonen möglichst großflächig anzulegen, um einer unklaren Rechtsnorm Genüge zu tun.
Dabei könnte zumindest in einem Punkt eine schnelle Einigung erzielt werden: Auf der Grundlage einer gesetzlichen Regelung, die eine größere Abstandsbemessung zwischen Windindustriegebieten und Wohnbebauung festlegt (vgl. Punkt (1)), könnten die Kommunen auf „der sicheren Seite“ planen, und sie würden damit zugleich in die Lage versetzt, Windvorrangzonen so auszuweisen, dass der Schutz der Anwohner gewährleistet ist.


( 3 )

Dazu bedarf es allerdings einer verantwortlichen Landespolitik, die sich zu einem abwägenden und ausgewogenen politischen Handeln in Orientierung am Gemeinwohl verpflichtet sieht. Diese Gemeinwohlorientierung ist jedoch dann in Frage gestellt, wenn politische Entscheidungen „einseitig“ zu Lasten der Bevölkerung und zu Gunsten der Windindustrie getroffen werden.

Dies ist in NRW derzeit der Fall, wie jeder aufmerksame Beobachter feststellen kann, der die Verlautbarungen aus dem Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz verfolgt. Eine sachbezogene Auseinandersetzung mit den Folgeproblemen des industriellen Ausbaus von Windkraft-Anlagen ist nicht zu erkennen. Stattdessen wird ein Kommunikationsmanagement betrieben (vgl. die ministerialen Werbebotschaften im Internet), das in erster Linie der Realitätsverschleierung dient. 

Auf staatlich gesponserten Werbeseiten werden Windindustrieanlagen auf scheinbar „unendlich“ weiten grünen Wiesen, fernab jeglicher Wohnbebauung gezeigt, die mit ihren strahlend weißen Rotoren vor wolkenlos blauem Himmel Energie erzeugen.
Die Realität sieht allerdings anders aus: Die gesetzlichen Regelungen des Landes NRW lassen es zu, dass die Wohnorte zunehmend dichter von Windindustrieanlagen umstellt und von diesen „erdrückt“ werden. Und jeder aufmerksame Beobachter kann erkennen, dass sich die Windindustrie immer weiter zu Lasten einer lebenswerten Umwelt ausbreitet, weil die gesetzlichen Regelungen des Landes NRW (und die Subventionierungspolitik der Bundesregierungen) dem nicht entgegenstehen.
Es bedarf keines weiteren Kommentars: So setzt die Landespolitik ihre Glaubwürdigkeit aufs Spiel. So wird das politische Vertrauen des vielbeschworenen „mündigen Bürgers“ nicht gestärkt, sondern verspielt. So funktioniert allenfalls eine NRW-Landespolitik, die nicht mit, sondern gegen die Bevölkerung durchgesetzt werden soll.


( 4 )

Mündige Bürgerinnen und Bürger dürfen von der NRW-Landespolitik erwarten, dass sie sozialverträgliche Entscheidungen unter Achtung des Bürgerwillens trifft. Das heißt zweierlei:

Die Bürgerinnen und Bürger sind (a) umfassend und ideologiefrei aufzuklären über die ökologischen und volkswirtschaftlichen Folgeprobleme einer fortschreitenden Windindustrialisierung im Land NRW und in dessen windhöffigen Regionen. Sie sind aufzuklären über die Zielkonflikte des Klima-, Umwelt- und Landschaftsschutzes, über die ökonomische und öko-logische Kosten-und-Nutzen-Verteilung, und auch über die absehbaren Konsequenzen der gesetzlichen Regelungen, die für NRW erlassen wurden. Es geht mithin um eine fundierte Analyse und Darstellung der Technologiefolgen. Und die Bevölkerung ist über diese Folgen aufzuklären.


Die Bevölkerung hat (b) Anspruch darauf, in die kommunalpolitischen Standortplanungen und -entscheidungen eingebunden zu werden. Dafür reichen die bisher vorgesehenen Beteiligungsregularien nicht aus. Wir wissen aus Erfahrung, dass diese Regularien eine Mitwirkung der Bürgerinnen und Bürger eher behindern, als dass sie diese befördern würden. Da den Kommunen an einer möglichst „reibungslosen“ Windindustrieplanung im Sinne des Gesetzgebers gelegen ist, werden die Beteiligungsrechte der Bürgerschaft oft auf ein Minimum begrenzt (z. B. auf das schmale Zeitfenster von Auslagefristen), und deren Vorbehalte und Einwände werden häufig als „nicht zielführend“ abgewiesen (z. B. durch die Auftragsgutachten der Kommunen und der Investoren).

Es ist mithin dringend erforderlich, die Beteiligungsrechte der Bürgerinnen und Bürger an den kommunalen Planungs- und Entscheidungsprozessen zu stärken. Entsprechende transparente Verfahrensregeln müssen gewährleisten, dass der weitere Ausbau der Windindustrie nicht über die Köpfe der Bürgerschaft hinweg geplant werden kann und deren gesellschaftliche Teilnahme an politischen Transformationsprozessen gesichert ist. Hierzu gehört aus sozialgerechter Sicht auch, dass der Staat die anfallenden Verfahrens- und Prozesskosten der verfahrensbeteiligten Bürger übernimmt.

Immer größere Teile der Bürgerschaft und immer mehr Bürgerinitiativen wenden sich gegen deren ungebremsten Ausbau und deren kaum mehr zu rechtfertigende einseitig priviligierte steuerliche Subventionierung. 

WIR widersprechen dem derzeit machtpolitisch favorisierten Ausbau der Windkraft-Industrie, wegen der fehlenden Technologie-Offenheit und der einseitigen und undemokratischen steuerlichen Bevorzugung von Windpark-Investoren.

WIR mahnen Sozialverträglichkeit an und fordern den Schutz gewachsener Kultur- und Naturlandschaften ein.

WIR wären den politischen Entscheidungsträger im Land Nordrhein-Westfalen sehr verbunden, wenn Sie die hier vorgebrachten Argumente nicht ungeprüft zu den Akten legen würden. 

Ihren Stellungnahmen sehen wir gerne entgegen – vor allem dann, wenn sie sich, sachbezogen und gut begründet, mit dem hier vorgetragenen Anliegen auseinandersetzen. 

Denn eine grundsätzliche politische Revision der einseitig vorangetriebenen windindustriellen "EnergieWende" ist im Interesse der Bevölkerung, in Achtung des Bürgerwillens und zur Vermeidung einer weiteren Spaltung der Gesellschaft in Finanz-Profiteure und Verlierer dringend geboten. 


VERNUNFTKRAFT-NRW e.V.

     

B I W I HEIMATSORGER

BÜRGER                                                    INITIATIVE                                                  WALDSTADT                                              ISERLOHN

 

Quelle: www.vernunftkraft.de/grundsatzpapier-professor-w-mathys/ 



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/ Stuttgarter Erklärung /


vom 25. Juli 2022

“Mit einseitiger Ausrichtung auf Sonne, Wind und Erdgas wurde Deutschland in Energienot manövriert. Steigende Energiepreise und sinkende Versorgungssicherheit gefährden Wettbewerbsfähigkeit und Wohlstand. Das Festhalten am deutschen Atomausstieg verschärft diese Gefahren und bremst – zusammen mit anhaltender Kohleverstromung – den internationalen Klimaschutz. Der Weltklimarat IPCC bezeichnet die Kernenergie als ein Instrument des Klimaschutzes.
Die Europäische Union ordnet Kernenergie als nachhaltige Energiequelle ein. Auf dieser Grundlage plädieren wir für den Weiterbetrieb der deutschen Kernkraftwerke als dritte Klimaschutzsäule neben Sonne und Wind.
Wir fordern die sofortige Aufhebung der Atomausstiegs-Paragraphen (insbesondere § 7 Atomgesetz) und eine Prüfung der sicherheitstechnischen Betriebserlaubnis, um deutschen Kernkraftwerken den Weiterbetrieb zu ermöglichen.”


Erstunterzeichner:

Prof. Dr. André D. Thess, Universität Stuttgart
Prof. Dr. Harald Schwarz, BTU Cottbus-Senftenberg
Prof. Dr. Michael Beckmann, TU Dresden
Prof. Dr. Burak Atakan, Universität Duisburg-Essen
Prof. Dr. Alexander Dilger, Westfälische Wilhelms-Universität Münster
Prof. Dr. Francesca di Mare, Ruhr-Universität Bochum
Prof. Dr. Kerstin Eckert, TU Dresden
Prof. Dr. Sabine Enders, Karlsruher Institut für Technologie (KIT)
Prof. Dr. Martina Hentschel, TU Chemnitz
Prof. Dr. Dr. Rafaela Hillerbrand, Karlsruher Institut für Technologie (KIT)
Prof. Dr. Antonio Hurtado, TU Dresden
Prof. Dr. Matthias Kind, Karlsruher Institut für Technologie (KIT)
Prof. Dr. Marco Koch, Ruhr-Universität Bochum
Prof. Dr. Andrea Luke, Universität Kassel
Prof. Dr. Frank R. Schilling, Karlsruher Institut für Technologie (KIT)
Prof. Dr. Klaus Steigleder, Ruhr-Universität Bochum
Prof. Dr. Robert Stieglitz, Karlsruher Institut für Technologie (KIT)
Prof. Dr. Gerhard Wegner, Universität Erfurt
Prof. Dr. Thomas Wetzel, Karlsruher Institut für Technologie (KIT)


Die Petititon: "Stuttgarter Erklärung" wurde von den Initiatoren der BÜRGER INITIATIVE WALDSTADT ISERLOHN mit unterzeichnet.



 



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